Osteopathie Erstattung durch Krankenkasse, wie AOK, BKK

Schmerzen mit Osteopathie lösen

Durch die osteopathische Therapie können Schmerzauslöser aufgespürt und durch eine sanfte, nicht invasive manuelle Technik korrigiert werden.

So fühlen Sie sich schnell wieder wohler und können Ihren Alltag wieder schmerzfrei gestalten.

Die Ursache des Schmerzes liegt nicht immer im Symptom selbst. Blockaden wirken sich zudem auch die umliegenden Gelenke, Muskeln und Gewebe aus. Die Wurzeln der Beschwerden liegen meist an einer anderen Stelle als an der wo Sie die Schmerzen empfinden. Dies bedeutet, dass nicht unbedingt dort gearbeitet wird, wo Symptome auftreten. Behandelt man die Ursache, so kann der Körper sich wieder ungehindert regulieren. Die klassische Osteopathie beinhaltet bestimmte manuelle Grifftechniken, um auf Knochen und Gewebestrukturen einzuwirken. Durch spezielle Grifftechniken wird so der Körper zur Regulation angeregt und betroffene Strukturen wieder in Balance gebracht. Die Therapie mit Osteopathie bewirkt einen allgemeinen Ausgleich der Spannungszustände sowie eine Stärkung der Vitalregulation.

Wobei kann Osteopathie helfen:

  • Allgemeine innere und äußere Spannungszustände  

  • Wirbelsäulenprobleme

  • Kopfschmerzen / Migräne

  • Schleudertrauma, Halswirbelsäulenverletzungen

  • Schulter-Nackenbeschwerden

  • Beklemmungsgefühle

  • komplexe Schmerzen

  • Gelenkschmerzen

 Vorbereitende manuelle und gerätegestützte Maßnahmen für Bindegewebe und Muskulatur sind in meinen osteopathischen Behandlungen inklusive.

 

Erstattung von Osteopathie durch Krankenkassen

Osteopathie gehört allgemein nicht zu den Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen. Die Kostenübernahme über private Krankenversicherungen verläuft in der Regel jedoch problemlos.

Einige gesetzliche Krankenversicherungen erstatten jedoch mittlerweile zum Teil Osteopathie, wie zum Beispiel die AOK NORDWEST und die IKK classic.*

Egal ob Ihre Krankenkasse Osteopathie bezuschusst oder nicht: In jedem Fall muss eine ärztliche Verordnung zur Osteopathie vorliegen, unabhängig davon ob sie privat- oder gesetzlich versichert oder Selbstzahler sind. Die gilt jedoch nur für rein osteopathische Behandlungen. Für andere Leistungen der Schmerztherapie wird regulär keine Verordnung benötigt, da meinerseits eine Heilerlaubnis vorliegt.

Da die gesetzlichen und privaten Krankenkassen sehr unterschiedliche Richtlinien haben und es bei gesetzlichen Kassen auch regional zu Unterschieden kommt, klären Sie bitte VOR Behandlungsbeginn die Erstattungsmöglichkeit, sowie einen Verordnungsbedarf Ihrer Versicherung ab. Eine Übernahme der Kosten kann von meiner Seite aus weder ganz noch teilweise garantiert werden.

 

Hinweis:  Die hier vorgestellte Diagnose- und Behandlungsmethode ist eine naturheilkundliche Erfahrungsmedizin, die nicht zu den allgemein anerkannten Methoden im Sinne einer Anerkennung durch die streng wissenschaftliche Schulmedizin gehört. Alle getroffenen Aussagen über Eigenschaften und Wirkungen sowie Indikationen der hier vorgestellten Verfahren beruhen auf den Erkenntnissen und Erfahrungswerten in der jeweiligen Therapierichtung selbst, die von der herrschenden Schulmedizin nicht geteilt werden.

*Erstattung von Osteopathie durch die AOK NORDWEST bis 80% je Behandlung, maximal  bis zu 500 €/Jahr. Erstattungsverfahren weichen unter den verschiedenen Krankenkasse ab. Dieses Beispiel gilt nur für die AOK NORDWEST.

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